Liebe Patienten,
über die Telematikinfrastruktur (TI) sollen nach und nach sowohl digitale Anwendungen als auch Formulare laufen. Dazu gehört die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Aufgrund der Vielzahl an Adressaten der AU ist die elektronische Umsetzung in mehreren Schritten geplant.
Zunächst ist unter eAU die digitale Information der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit der Versicherten zu verstehen.
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen zukünftig nicht mehr die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärzt:innen die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten informieren.
Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.
Der Gesetzgeber hat die Vertragsärzt:innen verpflichtet, die Daten der AU elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.
Ein Ausblick: ab dem 01.01.2023 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen. Sie stellen den Arbeitgebern die AU Informationen elektronisch zur Verfügung. Vertragsärzt:innen sind weiterhin verpflichtet, ihrem Patienten eine vereinfachte AU Bescheinigung auf Papier auszudrucken.
Ihr Team der Praxis am Hogenkamp
Quelle KBV